Teilnahmebedingungen

Der Wesermarkt

An der Waterfront Bremen,dem Shopping- und Freizeit-Center an der Weser

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen Für den Wesermarkt:

Bitte Dringend Beachten!

° Bei Ausgabe von Speisen ist der § 17 u. § 18 (BSeuchG) dringend zu Beachten.

° An den Verkaufsständen sind gemäß § 70 b (GewO) Name und die Anschrift des Anbieters in leserlicher Schrift anzuzeigen.

°Gestaltung nach Gaststättengesetz gemäß § 12 (GastG) sind beim Ordnungsamt der Stadt zu beantragen.

°Fliegende Bauten müssen nach Bauordnung der Stadt in Gebrauch genommen werden.

°Es ist dringend erforderlich, im Bedarfsfall eine Reisegewerbekarte vorzulegen. Kontrollen können erfolgen!

1. Veranstalter

Veranstalter des Marktes ist Der-Wesermarkt

(näheres im Impressum)

2. Veranstaltungsort

mögliche Standplätze sind der Aussenbereich der Waterfront Bremen vom Haupteingang abgehend nach rechts rund um das Gebäude, bis hin zum Hintereingang .

3. Dauer und Öffnungszeiten

Dauer: Termine sind in Absprache

Öffnungszeiten: Sonntag von 8 - 19 Uhr

4. Standgeld und Mietstände

Siehe anliegende Anmeldeformulare und Gebührenverordnung.

5. Rücktritt

Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung beim Veranstalter fallen folgende Storno-und Bearbeitungsgebüren an:

Rücktritt 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn = 50 % der Standgebühr und Miete

Rücktritt 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn = 80 % der Standgebühren und Miete

6. Strom/Nebenkosten

Der Veranstalter stellt die Anschlüsse für den Strom bereit, für die Versorgung bis zum Stand muss für passendes Verlängerungskabel selbst gesorgt werden .Der Veranstalter bewirbt den Markt intensiv und sorgt für den gesicherten Ablauf. Hierfür wird eine Bereitstellungsgebühr fällig.

7. Entrichtung der Standgebühren

Für den Wesermarkt wird zum Teil Vorkasse erhoben. Standgeld bzw. Miete der Stände und Bereitstellungsgebühr sind unmittelbar nach Zugang des Bestätigungsschreibens bzw. E-Mail an info@der-Wesermarkt.de zu entrichten.

Andernfalls wird der Aufbau und Bezug des Standes gar nicht erst zugelassen.

8. Aufbau, Abbau, Warenanlieferung etc.

Mit dem Aufbau und dem Bezug der Stände am Veranstaltungstag kann ab 5.00 Uhr begonnen werden.

MIT DEM ABBAU DER STÄNDE DARF AM VERANSTALTUNGSTAG ERST AB ENDE DES MARKTES BEGONNEN WERDEN, NACH 19.00 UHR .

Waren dürfen nicht während der Öffnungszeiten des Wesermarktes angeliefert werden. Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Veranstaltungsgelände und auf den gesperrten Straßen verbleiben.

9. Geschäftsführung

Der Teilnehmer am Wesermarkt verpflichtet sich, den Verkaufstand tatsächlich zu betreiben.

10. Haftung der Schäden

Jeder Standbetreiber muss einen Feuerlöscher an seinem Stand einsatzbereit halten. Die Standbetreiber haften für Schäden, die sie verursacht haben. Der Wesermarkt schließt lediglich eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ab. Für Sachbeschädigungen und Diebstahl und Schäden welcher Art auch immer, auch während der Nachtzeit, wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen. Sämtliche Betriebsanlagen müssen den geltenden Sicherheitsbedingungen entsprechen und vor Inbetriebnahme geprüft sein.

11. Reinigung

Es ist zwingend erforderlich, dass die Standbetreiber die Reinigung im Bereich ihres Standplatzes einschl. der angrenzenden Wegfläche selbst vornehmen. Jeder Betreiber muss ein von ihm mitgebrachten und verursachten Verpackungsmüll und Abfall selbst entsorgen, da ein Müllcontainer aus Kostengründen nicht bereitgestellt werden kann.

Die entrichtete Kaution für Stand und Reinigung wird nach Abnahme des Veranstalters oder deren Mitarbeiter zurückvergütet.

12. Alkoholische Getränke

Bei der Abgabe von Alkoholischen Getränken ist eine Gestaltung nach § 12 Gaststättengesetz notwendig. Diese ist beim örtlichen Ordnungsamt zu beantragen und mitzuführen.

Ferner muss es mit der Veranstaltungs- Leitung des Wesermarktes abgesprochen werden.

13. Zuwiderhandlungen

Wer den vorstehenden Bedingungen zuwiderhandelt, kann von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Sortimente die nicht Vertraglich abgesprochen wurden, können ggf. vom Wesermarkt ausgeschlossen werden. Wer insbesondere gegen Punkt 11 und 14 verstößt, wird von der Teilnahme am Wesermarkt ausgeschlossen.

14. Weisungsbefugnis des Veranstalters

Um Missstände betreffend die Allgemeinen Teilnahmebedingungen während des Marktes zu verhindern, bitten wir das Bestätigungsschreiben und die Allgemeinen Teilnahmebedingungen steht’s zur Kontrolle bereitzuhalten. Sofern ein eigener Stand aufgebaut wird, ist es zwingend erforderlich, sich bezüglich des zugewiesenden Standortes gem. Aufbauplan genau an die Anweisung der Organisatoren und dessen Helfern sowie der Bediensteten zu halten.

Mit freundlichem Gruß

Der Wesermarkt Team

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