Markt Ordnung

Der Wesermarkt

An der Waterfront Bremen,dem Shopping- und Freizeit-Center an der Weser

 

Marktordnung:

§ 1 Anerkennung der Marktordnung

Das Betreten / Befahren des Marktgeländes ist für Teilnehmer und Besucher nur unter Anerkennung der Marktordnung gestattet. Beim befahren des Veranstaltungsplatzes wird für alle Händler die Standgebühr fällig.

§ 2 Teilnehmer

Jeder private und von der Marktleitung zugelassene gewerbliche Händler kann teilnehmen. Gesetzlichen Vorschriften sind von jedem Händler einzuhalten.

§ 3 Marktzeiten und Standpreise

Die Marktzeiten / Standpreise entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.Der-Wesermarkt.de oder den auf den einzelnen Märkten ausliegenden Flyern.

§ 4 Standgrößen / Eckstände - Pavillons

Die Standtiefe beträgt maximal 2,50 Meter, größere Standtiefen sind bei der Marktaufsicht anzumelden. Es ist nicht erlaubt, Waren mehr als 0,50 Meter vor dem Stand aufzubauen. Die Gänge sind unbedingt freizuhalten (Rettungswege, Stolpergefahr). Eckstände bis 3 Meter und Pavillons werden gesondert mit zwei Meter mehr berechnet. Minimum Standgröße 2 Meter. Die Standgebühr wird nach der längsten Seite des Standes berechnet. Für PKW´s mit Hänger (bis 1,50 Meter Länge) werden Minimum 4 Meter, mit Hänger (über 1,50 Meter Länge) Minimum 5 Meter berechnet. Bus/Transporter werden mit Minimum 4 Meter, mit Hänger (bis 1,50 Meter Länge) Minimum 5 Meter, mit Hänger (über 1,50 Meter Länge) Minimum 6 Meter berechnet. Wohnmobile bis 6 Meter werden mit Minimum 4 Meter, über 6 Meter mit Minimum 5 Meter berechnet.

§ 5 Standaufbau / Standabbau

Die Standplatzvergabe erfolgt vor Ort durch die Marktaufsicht. Stände dürfen erst nach Zuteilung des Standplatzes durch die Marktaufsicht aufgebaut werden. Standabbau bei Marktende.

§ 6 Haftungsausschluss / Bodenbeschaffenheit

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle oder Schäden auf dem Veranstaltungsgelände. Der Verursacher haftet für die Schäden. Gewährleistungen jeglicher Art werden vom Veranstalter ausgeschlossen. Das Veranstaltungsgelände weist möglicherweise Bodenunebenheiten auf. Es kann witterungsbedingt zu Schnee- u. Eisglätte kommen (Rutschgefahr auf dem Veranstaltungsplatz sowie der Zufahrt). Jeder Händler und Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Ein Winterdienst (Streuen des Platzes und der Zufahrt) wird nicht durchgeführt.

§ 7 Müllbeseitigung

Jeder private und gewerbliche Händler verpflichtet sich, seinen Standplatz sauber zu verlassen. Anfallender Müll ist privat zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung wird die separate Müllentsorgung mit € 150,00 zuzüglich MwSt. in Rechnung gestellt.

§ 8 Verbotene Artikel

Es ist untersagt, Videos, Tonträger u. PC Spiele mit roter Kennung FSK 18 (je nach Bundesland verschieden) anzubieten und zu verkaufen, ebenso lebende Tiere, Waffen/pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art, pornographische Artikel, Hehlerware und Raubkopien sowie Gegenstände, die auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen verboten sind. Glücks- u. Geschicklichkeitsspiele dürfen nicht veranstaltet werden. Bei Umgehung dieser Anordnungen (z.B. Verkauf aus dem Kofferraum) erfolgt ggf. Strafanzeige und Platzverbot auf Dauer. Der Veranstalter oder seine Vertreter legen im Zweifel fest, ob bestimmte Waren unter dieses Verbot fallen.

§ 9 Kinderstände

Kinder unter 12 Jahren können einen kostenlosen Standplatz (ohne Auto) neben dem Stand Ihrer Eltern, maximal 1 Meter, bei der Marktaufsicht beantragen. Nur Artikel aus dem Kinderzimmer. Bei Sammelartikel und/oder Trödel wird die normale Standgebühr fällig. Eltern haben die Aufsichtspflicht und haften für ihre Kinder. Bei Hallenflohmärkten sind Kinderstände nicht möglich.

§ 10 Werbung / Fotografieren / Filmen

Das Verteilen von Werbung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist nur mit Genehmigung des Veranstalters oder dessen Vertreter zulässig. Widerrechtlich verteilte Werbung wird dem Herausgeber mit einer Reinigungsgebühr von € 150,00 zuzüglich MwSt. in Rechnung gestellt. Fotografieren und Filmen ist auf den Märkten nur mit Zustimmung der Marktleitung gestattet.

§ 11 Anweisungen

Den Anweisungen der Ordnungsbehörden, den Mitarbeitern der Firma Der-Wesermarkt sowie den Grundstückseigentümern und der Firma Gegenbauer ist Folge zu leisten.

§ 12 Höhere Gewalt

Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Hochwasser, Sturm, Hagel u.s.w.) erfolgt keine Erstattung der Standgebühren.

§ 13 Sonstiges

Aus Sicherheitsgründen sind Fahrräder auf dem gesamten Veranstaltungsgelände zu schieben. Hunde sind an der kurzen Leine zu führen und haben auf Anweisung der Marktleitung einen Maulkorb zu tragen.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Marktordnung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

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